Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familien wird einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro für Selbständige – natürliche Personen – einrichten, die eine drastische und unfreiwillige Verringerung ihres Umsatzes infolge des Coronavirus nachweisen können.

Anforderungen

Vorraussetzung zur Erlangung des Zuschusses ist die Ausübung einer Tätigkeit (offiziell registriert), deren Schließung die Gesundheitsbehörden beschlossen haben sowie mangelnde alternative Einnahmequellen.

Um Zugang zu dieser Unterstützung zu erhalten, müssen Selbstständige – Einzelpersonen – im System für Selbstständige der Sozialversicherung (RETA) mit einer Steueradresse in Katalonien registriert sein.

Ausserdem müssen Verluste durch Gegenüberstellung der Einnahmen der Monate März 2020 und März 2019 nachgewiesen werden. Sollte aufgrund einer geringeren Selbständigkeitsdauer kein Vergleich der genannten Monate möglich sein, wird der Durchschnit der Rechnung seit Selbständigkeit hinzugezogen.

Das Ministerium gewährt diese Beihilfe im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, bis der zugewiesene Haushaltsposten erschöpft ist, und ist mit allen anderen für denselben Zweck bestimmten Beihilfen nicht vereinbar.

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