Spanien ist nicht nur eine abwechslungsreiche Urlaubsdestination, sondern für viele auch ein attraktiver Ort zum Arbeiten.
Gerade jetzt nach der Corona-Pandemie herrscht wieder Optimismus in Spanien. Die Impfquote der spanischen Bevölkerung gehört zu den Höchsten in Europa und die spanische Regierung plant bereits eine “Grippalisierung” der Pandemie. Für Investoren hat die iberische Halbinsel ebenfalls Anreize. So rechnet der Internationale Währungsfonds wieder mit Wachstumsraten von 5,8 %. Laut einer Umfrage der deutschen Handelskammer in Spanien halten ganze 97 % ihre derzeitige wirtschaftliche Performance für gut oder zufriedenstellend. Der Optimismus übertrifft somit die Werte aus dem Vorjahr der Pandemie.
Folglich sind das also gute Voraussetzungen für einen Neustart auf der iberischen Halbinsel, zumal es auch an qualifiziertem Personal nicht mangelt. Besonders in den Metropolen Barcelona und Madrid drängen viele junge und mehrsprachige Talente aus den Hochschulen in den Arbeitsmarkt. Das Arbeitsrecht in Spanien entspricht zudem europäischen Standards, was die Situation zudem begünstigt.
Es gibt also viele Gründe, eine Unternehmensgründung in Spanien in Betracht zu ziehen, zumal eine Unternehmensgründung in Spanien nicht zwangsläufig komplizierter ist als in Deutschland. Wie genau das gehen kann und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie im Untenstehenden.

Unternehmensgründung in Spanien: Info & Formalitäten

Selbstverständlich ist es von großem Vorteil, wenn Sie die Landessprache Spanisch beherrschen – bei einer Unternehmensgründung in Barcelona (und Katalonien im Allgemeinen) sind zudem auch Kenntnisse in “Katalan” sehr wichtig.

Des Weiteren sollte man mit Vorurteilen über die spanische Bürokratie aufräumen. Sie ist nicht besser oder schlechter als in Deutschland und in puncto Digitalisierung sogar einige Schritte weiter. Dennoch gibt es einige Fallstricke beim Ausfüllen der relevanten Formulare. Fehlerhafte Angaben können zu aufwändigen Missverständnissen führen. Dies gilt neben der Unternehmensgründung auch bei steuerlichen Angelegenheiten. Aus diesem Grund sollten Sie am besten einen qualifizierten „Gestor“, also einen Steuerberatung in Spanien zu Rate ziehen.
Jeder deutscher Staatsbürger, der eine Unternehmen in Spanien gründe möchte, benötigt eine sogenannte Ausländer-Identifikationsnummer (NIE). Diese erhält man bei einem zuvor gebuchten Termin bei der Guardia Civil, der Generaldirektion der Polizei oder beim zuständigen Ausländeramt.
Es empfiehlt sich jedoch, diese bereits vorab in Deutschland über ein spanisches Konsulat zu beantragen.

Im Allgemeinen gibt es unterschiedliche Unternehmensformen, von denen die zwei Wichtigsten unten weiter erklärt werden

Freelancer in Spanien: So werden Sie „Autónomo“

Bei dieser Rechtsforms handelt es sich um Selbständige und Freiberufler. Im Gegensatz zu anderen Unternehmensformen genießt der alleinige Gesellschafter (sprich der Freelancer selbst) vollständige Unabhängigkeit und es besteht keine Mindestkapitalpflicht. Die Kehrseite ist allerdings, dass der Selbständige mit seinem Privatvermögen haftet. Ein Freelancer in Spanien ist sozialversicherungspflichtig, weshalb eine Anmeldung bei der Sozialversicherung (Seguridad Social) erfolgen muss. Die Anmeldung bei der Seguridad Social erfolgt über das Modelo TA 0521 und ist notwendig, um mit den jährlichen Beiträgen Zugang zum spanischen Gesundheitssystems zu erhalten.

Eine Anmeldung beim Finanzamt selbst erfolgt mit der eigenen ID und dem Formular Modelo 036/037 das man vorab online herunterladen kann. Die Mehrwertsteuer (IVA) beträgt in Spanien derzeit 21% und muss jedes Trimester abgeglichen werden. Die Einkommensteuer (IRPF) beträgt 20%. Für die Sozialversicherung gilt eine interessante Regelung für das erste Jahr. In den ersten 12 Monaten müssen lediglich 60 Euro im Monat abgeführt werden. Das enthält Rentenversicherung und Krankenkasse. So halten sich die Anfangskosten noch in Grenzen. Für junge Unternehmer unter 35 gelten bestimmte Erleichterungen. Das gilt auch für Personen, die arbeitslos gemeldet sind.

Sociedad Limitada (S.L.): die spanische Version der GmbH

Diese Rechtsform ist für Start-Ups am meisten verbreitet und gleicht der “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” (GmbH). Daher sollte man auf jeden Fall Fachleute hinzuziehen, die im deutschen und spanischen Gesellschaftsrecht bewandert sind. Die Mindesteinlage für das Stammkapital beträgt in Spanien lediglich 3.000 Euro, also weit weniger als die 25.000 Euro in Deutschland. Nach Einzahlung stehen die Einlagen für Investitionen zur Verfügung. Vorteil hiervon ist ebenfalls, dass die Gesellschafter einer S.L. lediglich mit Ihrem Grundkapital und nicht mit Ihrem Gesamtvermögen haften.

Steuerlich lohnt sich eine Sociedad Limitada vor allem ab einer Rentabilität von ca. 40.000 € und der Firmeninhaber kann ein eigenes Gehalt als Kosten absetzen. Die optimale Höhe lässt sich am besten von einem Profi berechnen. Dabei sparen Sie bares Geld. Sobald ein plausibler Businessplan steht, sind auch die Finanzierungsmöglichkeiten für eine Sociedad Limitada weit besser. Gesellschaften haben üblicherweise einen leichteren Zugang zu Krediten, da die Informationspflichten etwas höher und somit transparenter sind.

Die Gründungskosten einer Sociedad Limitada liegen bei 1.500 Euro für die Vorbereitung der notwendigen Dokumente und ca. 600 Euro für den Notar und die Eintragung ins Handelsregister. Anschliessend erfolgt die Registrierung im Finanzamt. Falls der Gesellschafter der neuen GmbH in Spanien ein deutsches Unternehmen ist, muss dieser einen Auszug aus dem deutschen Handelsregister zur spanischen Gründungsurkunde beifügen.

Einschliesslich Eintrag ins Handelsregister dauert der Prozess insgesamt ungefähr sechs bis acht Wochen. Falls Sie von einer spanischen GmbH eine Zweigniederlassung in Deutschland betreiben möchten, so ist das ohne weiteres möglich. Die Rechts- und Parteifähigkeit einer spanischen Sociedad Limitada wird uneingeschränkt von deutschen Gerichten anerkannt.

Insgesamt bietet eine spanische GmbH viele Vorteile, insbesondere im Hinblick auf das niedrige Mindestkapital von nur 3.000 €. Die bürokratischen Hürden sind überschaubar, auch wenn es hier viele Einzelheiten zu beachten gibt, um böse Überraschungen zu vermeiden. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten, insbesondere auch der jährlichen Wirtschaftsprüfung in Spanien, spielt die Wahl einer guten Beratung eine entscheidende Rolle. Hier sollten Sie auf kompetente „Gestores“ vertrauen, die sowohl das deutsche als auch das spanische Recht gut kennen.

Firmengründung in Spanien – Vorbereitung ist alles

Neben den oben aufgeführten Rechtsformen gibt es noch einige mehr, von denen alle ihre jeweiligen Vor- und Nachteile haben. Dabei ist jeder Fall anders, weshalb eine präzise Vorbereitung Sie vor bösen Überraschungen bei der Firmengründung in Spanien bewahren kann. Für weitere Fragen im Hinblick auf eine Unternehmensgründung in Spanien stehen Ihnen unsere Experten bei Deventer Consulting gerne zur Verfügung. Neben Fragen rund um die Buchhaltung bieten wir unsere Dienstleistungen speziell als Steuerberatung in Barcelona an.

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