Bestimmt haben Sie schon mal von der Beckham Law gehört. Dieses Gesetz, benannt nach dem berühmten englischen Fußballspieler David Beckham, ist ein Steuergesetz in Spanien, das speziell für gut verdienende Ausländer konzipiert wurde. Die Beckham Law ermöglicht dieser Einkommensgruppe, einen festen Steuersatz von 24% (bis zu einem Einkommen von 600.00€) anstelle des normalen Spitzensteuersatzes von bis zu 45% zu zahlen. Die Regelung gilt für bis zu sechs Jahre (laufendes Jahres plus 5) und wurde in Spanien eingeführt, um qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland das Arbeiten in Spanien attraktiver zu machen.
Die Beckham Law: clever Steuern einsparen
Das Gesetz wurde im Jahr 2005 eingeführt und im Rahmen einer Steuerreform in Spanien als Maßnahme zur Förderung der Einwanderung von Fachkräften entwickelt.
Die Beckham Law ist für viele Ausländer, die ihre Steuern in Spanien zahlen, eine attraktive Option, da sie so erheblich Steuern sparen können. Insgesamt müssen Steuerzahler im Beckham Regime lediglich für Vermögen und Wertschöpfung innerhalb Spaniens Steuern bezahlen. Dividenden, Immobilien, Mieteinnahmen oder sonstige Vermögensgegenstände, die nicht in Spanien angesiedelt sind, unterliegen in Spanien keiner Besteuerung.
Um die Beckham-Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen berechtigte Personen allerdings einen Antrag stellen und gewisse Kriterien erfüllen. Zum Beispiel dürfen die Antragsteller in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien gelebt haben.
Insgesamt hat die Beckham Law dazu beigetragen, dass qualifizierte Fachkräfte das Land Spanien als attraktiven und lohnenswerten Arbeitsort wahrnehmen. Durch die Ermäßigung von Steuern kann das Land hochqualifizierte, ausländische Talente akquirieren, die mit ihrer Expertise einen wichtigen Beitrag für die Wirtschaft des Landes leisten.
Kann auch ich von Beckham Law Gebrauch machen?
Sie überlegen, nach Spanien auszuwandern, um dort zu arbeiten? Als erfahrener Steuerberater in Barcelona stehen wir Ihnen gerne für steuerliche Fragen zur Verfügung. Selbstverständlich nehmen wir uns auch Ihren Anfragen und Anliegen bezüglich Unternehmensgründung in Spanien oder Arbeitsrecht an.
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