Arbeitsrechtliche Massnahmen

By 11/03/2020Dezember 7th, 2021Unkategorisiert

Die Regierung hat an diesem Dienstag ein erstes Maßnahmenpaket zur Abschwächung der negative wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie COVID-19, sowohl im Ministerrat als auch in einem speziellen interministeriellen Treffen, gebilligt.

Wirtschaftliche Maßnahmen

Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und den sozialen Schutz für Selbständige oder Erwerbstätige aufrechtzuerhalten, werden die Phasen der Isolation oder die Ansteckung von Arbeitnehmern infolge des COVID-19-Virus als eine dem Arbeitsunfall gleich zu behandelnde Situation im Bezug auf die Leistung durch die Sozialkasse angesehen.
Dies hat zur Folge, dass in oben genannter Situation, ab dem Folgetag der Krankschreibung, die Sozialversicherung 75% der Leistungen übernimmt.

Die Regierung hat ausserdem einen Aufschub für Sozialversicherungsbeiträge von bis zu 3 Monaten genehmigt. Der Aufschub betrifft zunächst Unternehmen und Selbständige in den geografischen Gebieten und Sektoren, die die Regierung als unterstützungsbedürftig ansieht.

Home office

Um die Tätigkeit des Unternehmens so weit wie möglich normal fortsetzen zu können, besteht die Möglichkeit, mit dem Arbeitnehmer zu vereinbaren, von zu Hause aus zu arbeiten und gelegentlich seine Aufgaben am Arbeitsplatz zu erfüllen.

In den nächsten Tagen werden detailliertere und präzisere Maßnahmen beschlossen, über die wir ordnungsgemäß informieren werden.

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