Unternehmen Gründen in Spanien

Unternehmensgründung in Spanien

Unternehmensgründung in Spanien – Gute Projekte benötigen beste Beratung

Sie bieten konkurrenzfähige Dienstleistungen oder Produkte? Wir gratulieren, denn so haben Sie den ersten Schritt bereits getan. Was jetzt folgt, sind grundlegende Entscheidungen über Rechtsformen und bürokratische Details.

Seit 50 Jahren begleiten wir Start-ups zur erfolgreichen Unternehmensgründung in Spanien. Wir kennen die wichtigsten Hürden, die Sie überwinden müssen.

Zur Verbesserung Ihrer Liquiditätsausstattung bieten wir Ihnen eine umfassende Finanzberatung mit allen steuerlichen Vorteilen und Subventionen, die Ihnen in Spanien und Katalonien zur Verfügung stehen. Gerade für Gründer stellt die katalanische Regierung 200 Millionen Euro zur Verfügung. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Vergabe? Wir prüfen das.

Innovative Marketing- und Sales Strategien kennen wir von anderen erfolgreichen Unternehmensgründungen. Profitieren Sie von diesen Erfahrungen und stellen Sie bereits von Beginn an die Weichen zum Erfolg.

Motivierte Mitarbeiter sind Ihr wertvollstes Asset. Überlassen Sie daher nichts dem Zufall und suchen sich hoch motiviertes Personal mit dem besten fachlichen Hintergrund. Wir beraten Sie beim Auswahlprozess und Assessment.

Ein fundierter Businessplan dient nicht nur zur Rechnungslegung für die Bank, sondern als detailgenaue Darstellung der Strategien. So schaffen Sie Klarheit und Planbarkeit bei der Umsetzung Ihrer Idee und behalten Ihr Ziel im Blick.

Treffen Sie die richtigen Entscheidungen jetzt und legen die Grundsteine für eine erfolgreiche Unternehmensgründung in Spanien. Wir beraten Sie gerne. Mit Herz und Verstand.

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Steuerberatung

Wir kontrollieren und optimieren proaktiv alle Ihre Steuerpflichten gegenüber des Finanzamtes.

Buchhaltung

Eine Buchhaltungsberatung, die sich jederzeit an Ihre Situation und Ihre Bedürfnisse anpasst.

Arbeitsrecht in Spanien

Arbeitsrecht

Wir arbeiten sowohl im Bereich des Arbeitsmanagements von Unternehmen als auch im Bereich der Rechtsberatung.

Unternehmensgründung in Spanien

360° Consulting

Wir helfen bei der Formulierung des Geschäftsplans, der Bewertung des Unternehmens oder bei der Budgetierung.

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Wirtschaftsprüfung

Unsere Erfahrung als Wirtschaftsprüfer beträgt mehr als 30 Jahre und erstreckt sich über alle Arten von Unternehmen.

Mehr Liquidität und Stabilität generieren

Wir unterstützen Sie als Partner bei der Strukturierung Ihrer Geschäftsstrategie, um alle Vorteile nutzen zu können

Informationen anfordern

Mehr als 50 Jahre Erfahrung als deutschsprachige Steuerberater in Spanien

Unser professionelles Team begleitet Sie in jeder Phase Ihres Geschäfts, um Ihren Gewinn zu steigern. Wir sind mehrsprachig in 4 Sprachen und kennen ausländische Märkte, um Sie mit einem personalisierten Strategieplan zu beraten.

Steuerberater in Spanien Denis Gloger

Da in der EU Niederlassungsfreiheit besteht, kann jede juristische oder natürliche Person aus der EU ein Unternehmen in Spanien gründen. Die Eintragung in das Handelsregister für die Gründung einer spanischen Gesellschaft dauert zwischen 30 und 40 Tagen. Mehr über Unternehmensgründung in Spanien erfahren.

Die Gründung einer GmbH in Spanien (Sociedad de Responsabilidad Limitada, S.L.) muss vor einem spanischen Notar durchgeführt werden. Diese kann erst erfolgen, wenn alle Gesellschafter und Geschäftsführer die NIE-Nummer besitzen. Üblicherweise wird die Gründung von Rechtsanwälten vorbereitet und erfolgt von einem Notar, in Anwesenheit aller Gründungsgesellschafter und Geschäftsführern (oder Bevollmächtigten) durch eine notarielle Urkunde. Unternehmensgründung in Spanien beantragen.

Die Abkürzung S.L. steht für „Sociedad de Responsabilidad Limitada“, was in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet wird und gleichbedeutend ist. Hierbei geht es um eine Gesellschaft, bei der die Haftung gegenüber Dritten auf das eingebrachte Kapital beschränkt ist.

Die Abkürzung S.L. steht für „Sociedad de Responsabilidad Limitada“, was in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet wird und gleichbedeutend ist. S.L.U. bedeutet hingegen „Sociedad de la responsabilidad limitada unipersonal), und stellt eine Einpersonengesellschaft dar. Diese Rechtsform von (der) Kapitalgesellschaft besteht nur aus einem Gesellschafter.

Möchten Sie ein Unternehmen in Spanien gründen, so muss dies beim Finanzamt gemeldet und eine Steuernummer beantragt werden, wofür keine Kosten anfallen. Eine Pflichtversicherung ist für Selbstständige obligatorisch, welche monatlich circa 290 Euro kostet. Zudem fallen Notarkosten an. Kontaktieren Sie den deutschen Steuerberater in Barcelona für konkretere Informationen – Ihr Experte für spanisches Steuerrecht.

Bei einer Firmengründung in Spanien gilt es Haftungsfragen, Steuerregelungen und Offenlegungspflichten als auch der Gründungsaufwand zuvor zu klären. Auch sollten die jeweiligen Vor- und Nachteile der Rechtsformern und deren Bedeutung für die Gesellschafter und Geschäftsführer abgewogen werden. Weitere Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie bei Ihrem deutschen Steuerberater in Barcelona – Experte für spanisches Steuerrecht.

Möchten Sie ein Unternehmen in Spanien gründen, so muss dies beim Finanzamt gemeldet und eine Steuernummer (NIE) beantragt werden. Haftungsfragen, Steuerregelungen, Offenlegungspflichten und der Gründungsaufwand sollten zuvor zu geklärt werden. Auch müssen Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformern und deren Bedeutung für die Gesellschafter und Geschäftsführer sorgfältig abgewogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem deutschen Steuerberater in Barcelona – Experte für spanisches Steuerrecht.