Die elektronische Rechnungsstellung ist in einigen Ländern der EU obligatorisch. Dazu gehört Spanien. In Spanien ist die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend für die Verwaltung und bei Transaktionen zwischen ihren Unterauftragnehmern und Auftragnehmern, insofern der Wert dieser Transaktionen 5.000 Euro übersteigt.

Spielen Sie mit dem Gedanken, Ihre Buchhaltung zu vereinfachen und von der klassischen Rechnungsstellung in Papierform auf elektronische Rechnungsführung umzustellen? Dann wird dieser Artikel aufschlussreich für Sie sein! Im Folgenden werden Sie erfahren, was genau hinter dem Begriff „elektronische Rechnungsstellung“ steckt, welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Fristen es gibt.

Schnelle Prozesse dank elektronischer Rechnungsstellung

Die elektronische Rechnungsstellung stellt eine bequeme Alternative zur traditionellen Rechnungsstellung in Papierform dar. Heutzutage entscheiden sich immer mehr Unternehmen für den papierlosen, schnellen Weg. Dieser Prozess bedeutet, dass Rechnungen oder ähnlichen Dokumenten zwischen dem Aussteller und dem Empfänger auf elektronischem Weg übermittelt werden. Also als Datei von einem zum anderen Computer. All die übermittelten Dokumente sind mit anerkannten Zertifikaten digital signiert und die Rechnungen in Papierform entfallen somit.

Welche Bedingungen müssen für die elektronischen Rechnungsstellung gewährleistet sein?

Da der Gesetzesentwurf Maßnahmen zur Förderung der Informationsgesellschaft die elektronische Rechnung als „ein elektronisches Dokument, das den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an Rechnungen entspricht und darüber hinaus die Echtheit seiner Herkunft und die Unversehrtheit seines Inhalts gewährleistet, so dass die Rechnung dem ausstellenden Steuerzahler zugeordnet werden kann“ definiert, müssen drei Bedingungen gewährleistet werden, um diesen Prozess rechtmäßig umzusetzen:

  • Für die digitalen Dokumente müssen gewisse elektronisches Rechnungsformate genutzt werden. Zum Beispiel EDIFACT, XML, PDF, html, doc, xls oder txt, oder ähnliche Formate. Es sollte also sichergestellt werden, dass der PC des Rechnungsstellers die Rechnungsdateien in eines dieser Formate umwandeln kann.
  • Des Weiteren ist eine telematische Übertragung erforderlich, das heißt die Datei muss von einem Computer ausgehen und von einem anderen Computer empfangen werden.
  • Das elektronische Format und die telematische Datenübermittlung müssen anhand einer anerkannten elektronischen Signatur die Echtheit und Richtigkeit der Dokumente bestätigen.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung erfahren Sie auf: http://www.facturae.es

Anforderungen, die elektronische Rechnungen erfüllen müssen

Damit die elektronische Rechnung auch die gleiche Rechtsgültigkeit wie eine Papierrechnung hat, ist die Einverständniserklärung beider Parteien, Rechnungsaussteller als auch -Empfänger, erforderlich.

Zudem müssen alle Rechnungen, unabhängig davon, ob sie in Papierform oder elektronisch übermittelt werden, folgende Informationen beinhalten:

– Rechnungsnummer

– Ausstellungsdatum

– Name des Rechnungsausstellers und des Rechnungsempfänger

– MwSt.-Nummer beider Parteien

– Adresse des Rechnungsstellers und des Empfängers

– Beschreibung der Transaktionen (Steuerbemessungsgrundlage)

– Steuersatz

– Datum der erbrachten Leistung (wenn es sich nicht um den Versand handelt)

Elektronische Rechnungsstellung

Anforderungen an den Rechnungsempfänger

Je nach Format der Rechnungserstellung muss darauf geachtet werden, dass auch der Rechnungsempfänger über die entsprechende Software für die Rechnungsvalidierung verfügt. Die eingehenden Rechnungen müssen digital, mit Signatur, gespeichert werden.

Anforderungen an den Aussteller

Auch der Rechnungsaussteller ist dafür verantwortlich, dass der Prozess sachgemäß und rund abläuft: Hierfür sollte zuvor die Zustimmung des Rechnungsempfängers eingeholt werden. Darüber hinaus muss dieser sicherstellen, dass die Authentizität der Herkunft (Identität) und der Richtigkeit der Rechnungen gewährleistet sind. Dies ist mittels der digitalen Zertifikate der Unternehmenszugehörigkeit und der Bestätigung der juristischen Person möglich. Zudem sollte dem Empfänger die entsprechende Software zur Verfügung gestellt werden, damit die signierten Rechnungen validiert werden können. Zuletzt müssen die Rechnungen digital abgespeichert werden, und zwar genau die Version, die an den Rechnungsempfänger versandt wurde, einschließlich aller Anhänge und der elektronischen Signatur.

Die Fristen, die in den Verordnungen verbindlich festgelegt sind:

Unternehmensformen

Inkrafttreten des Gesetzes

„Ley Crea y Crece“

Durchführungs-Frist

Große Unternehmen – (Umsatz) > 8 Millionen Euro / Jahr

10 November 2022

10 November 2023

Unternehmen mit einem Umsatz < 8 Millionen Euro

10 November 2022

10 November 2024

Beratung zur elektronischen Rechnungsstellung

Der Prozess der elektronischen Rechnungsstellung mag auf den ersten Blick komplex erscheinen. Hat man die entsprechende Software jedoch einmal installiert und Routine in den Abläufen bekommen, so merkt man schnell, dass diese Art der Rechnungsstellung äußerst effektiv und zeitsparend ist.

Als erfahrene Steuerberater wissen wir, dass bei diesen Prozessen anfangs gerne Zweifel und Unsicherheiten aufkommen. Schließlich möchte man nichts falsch machen und vermeiden, dass die Rechnungen womöglich gar nicht beim Kunden ankommen. Wenn Sie mehr über die digitale Rechnungsstellung erfahren möchten, dürfen Sie sich daher gerne an Deventer Consulting wenden – Ihr erfahrener Steuerberater in Spanien. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unseren Experten in den Kanzleiräumen in Barcelona oder wenden Sie sich telefonisch an uns: +93 215 53 38!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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