Natürlich muss man auch in Spanien Steuern zahlen. Wenn Sie über einen Umzug nach Spanien nachdenken, sollten Sie jedoch nicht nur Vermögens- und Einkommenssteuern beachte, sondern auch beispielsweise die Grunderwerbsteuer, für den Fall, dass Sie ein Haus kaufen möchten. In diesem Artikel möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema Steuern in Spanien, Einkommenssteuer Spanien als auch zur Steuererklärung mit auf den Weg geben.
Steuerpflicht in Spanien
Tatsächlich ist das Steuersystem in Spanien anders als in Deutschland und somit auch die Steuerpflicht. Steuerklassen wie man es in Deutschland kennt, gibt es in Spanien nicht.
Ob Sie Steuern in Spanien zahlen, hängt davon ab, wo sich Ihr Wohnsitz und Lebensmittelpunkt befindet:
Halten Sie sich weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien auf, so gelten Sie als Nicht-Residenten. In diesem Fall sind Sie nicht dazu verpflichtet die Vermögenssteuer und die Einkommenssteuer (IRPF) zu zahlen. Diese werden direkt von Ihrem Einkommen abgerechnet. Im Falle, dass Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten, müssen Sie die herkömmliche Einkommenssteuererklärung abgeben. Hierbei werden alle Arten von Einkommen betrachtet.
Wie hoch sind die Steuern in Spanien?
Die Einkommenssteuer in Spanien muss von jeder Person gezahlt werden, die länger als 6 Monate in Spanien lebt. Wie in Deutschland auch, ist die Einkommenssteuer progressiv steigend und wird umso höher, je mehr verdient wird. Dabei gibt es verschiedene Intervalle, die entsprechend des Prozensatzes unterschiedlich besteuert werden.
Der Spitzensatz liegt bei ca. 45% und kann für den Teil der zuständigen Comunidad Autonoma sogar bei 48% liegen.
Die Vermögenssteuer ist von Autonomer Region zu autonomer Region unterschiedlich und kann bereits einem Vermögen von 500.000€ anfallen, wobei die Wohnung, die den ständigen Wohnsitz begründet oder Anteile am eigenen Unternehmen (mit Aussnahmen) nicht in die Bemessungsgrundlage einfließen.
Bei einem Häuserkauf oder Grunderwerb durch eine Privatperson fällt eine weitere Steuer an: die Grunderwerbssteuer. Im Schnitt werden 10% des Kaufbetrages der Immobilie oder des Grundstücks versteuert. Dieser Steuersatz beträgt aktuell je nach Region zwischen 6 – 11%.
Als erfahrene Steuerberater in Barcelona helfen wir Ihnen gerne, ihren Steuersatz zu berechnen. Beachten Sie jedoch, dass dies nur ungefähre Angaben sind.
Zahlen Kinder Steuern?
Ziehen Sie mit Ihren Kindern nach Spanien, so empfiehlt es sich, den Nachwuchs beim spanischen Finanzamt anzumelden und die NIE vorweisen. Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, Kinder beim Finanzamt anzumelden, dennoch könnte dies einige Vorteile mit sich bringen. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind in der Einkommensteuer gemeldet ist, so muss es eine NIE haben. Dies ermöglicht, dass Kinder Freibeträge und auch die Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, ist jedoch erst ab dem 14. Lebensjahr möglich.
Steuererklärung in Spanien
Der Tag der Steuererklärung ist also gekommen. Nun haben Sie zwei Optionen: Sie können die Steuererklärung selbst machen oder dies einem Steuerberater in Spanien überlassen. Neben der Einkommenssteuer sollten Sie bei der Steuererklärung auch Einkommen aus Mieteinahmen und Lebensversicherung.
Als Arbeitnehmer müssen Sie die Steuern in Spanien zwischen dem 01. April und dem 30. Juni einreichen. Vermeiden Sie, dass Sie die Steuern in Spanien zu spät bezahlen, denn dies führt zu einem Strafgeld, das an die Behörden bezahlt werden muss, und – je nach Dauer der Verspätung – bis zu 15 % beträgt.
Steuern in Spanien – so behalten Sie den Durchblick
Möchten Sie sich bei der Steuererklärung unterstützen lassen oder haben Sie Fragen zum Thema Unternehmensgründung oder Buchhaltung? Gerne steht Ihnen das erfahrene Team der Steuerberatung Deventer Consulting in Barcelona mit Rat und Tat zur Seite. Wir haben uns auf jegliche Themen zu Steuern in Spanien spezialisiert und beraten Sie auch gerne zum Thema Wirtschaftsprüfung. Sie erreichen uns telefonisch unter +34 932 15 53 38 der per E-Mail: Info@deventerconsulting.com. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!