CORONAVIRUS: Hilfe für KMU und Selbstständige

By 13/03/2020März 17th, 2020Unkategorisiert

Gestern, Freitag, den 13. März 2020, wurden die in unserem Artikel „Hilfe für KMU und Selbstständige im Coronavirus“ erwarteten Maßnahmen im Amtsblatt des Real Decreto 7/2020 vom 12. März bestätigt.

Dieses königliche Gesetzesdekret enthält drei Gruppen von Maßnahmen, die auf folgende Punkte abzielen: i) Stärkung des Gesundheitssektors; ii) das Wohlergehen der Familien schützen; und iii) Unterstützung betroffener Unternehmen, insbesondere im Tourismussektor und in KMU.

Kapitel IV des Königlichen Gesetzesdekrets konzentriert sich auf diese dritte Gruppe und enthält vorübergehende finanzielle Unterstützungsmaßnahmen, mit denen die möglichen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige gemindert und verhindert werden sollen.

Inhalt der Maßnahmen

Aufschiebung der Steuerschulden

Steuerklärungen, deren Anmelde- und Abgabefristen zwischen den 13. März 2020 (Datum des Inkrafttretens des königlichen Gesetzesdekrets) und den 30. Mai 2020 fallen, sind aufschiebbar. Dies betrifft insbesondere die Steurklärungen des ersten Quartals, sowie die monatlichen Stuerklärungen der Monate Februar, März und April.

Die Verschiebung erstreckt sich auf:

  • Schulden für Einbehaltungen oder Vorrauszahlungen der Einkommensteuer (IPRF –“retenciones” oder “pagos a cuenta)
  • Teilzahlungen der Körperschaftsteuer
  • MwSt

Subjektiver Umfang

Einzelpersonen oder juristische Personen, deren Rechnungsvolumen im Jahr 2019 6.010.121,04 Euro nicht überschreitet, können die Aufschiebung von Schulden beantragen.

Betrag der aufschiebbaren Schulden

Max. 30.000 Euro (gemäß den Bestimmungen von Artikel 2 der Verordnung HAP / 2178/2015 vom 9. Oktober).

Verschiebungsbedingungen

Die Laufzeit beträgt sechs Monate.

In den ersten drei Monaten des Aufschubs fallen keine Ausfallzinsen an.

Die AEAT hat auf ihrer Website die vorläufigen Anweisungen für die Beantragung von Stundungen über folgenden Link .

Wir möchten Sie ausserdem darüber informieren, dass die Steuerbehörde auf ihrer Website veröffentlicht hat, dass sie die Fristen für Steuerverfahren durch eine bevorstehende regulatorische Änderung verlängern wird.

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