Einkommensteuer Spanien – el Impuesto sobre las Rentas de Personas Fisicas (IRPF)

Sie möchten wissen, wie die Einkommenssteuer in Spanien berechnet wird und wie hoch die spanischen Steuersätze sind? Dann wendet sich dieser Artikel genau an Sie! Zudem erfahren Sie hier, welche Arten von Einkünften und Freibeträge es gibt.

Die Einkommenssteuer in Spanien – el Impuesto sobre las Rentas de Personas Fisicas (IRPF) – wird üblicherweise auf Einzelpersonen erhoben, kann aber auch auf Familien angewandt werden. Bei der Bewertung, ob eine Person in Spanien steuerpflichtig ist, also Einkommenssteuer bezahlen muss, spielen verschiedene Kriterien eine Rolle. Zum Einen muss die Person in Spanien ansässig sein, das heißt, mehr als 183 Tage eines Kalenderjahres in Spanien anwesend sein und sich ihr Lebenszentrum oder die Basis ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten in Spanien befinden. Außerdem wird davon ausgegangen, dass der Steuerpflichtige in Spanien ansässig ist, wenn der Eherpartner oder die Ehepartnerin und minderjährige Kinder in Spanien leben.

Welche Einkünfte und Gewinne unterliegen der Einkommenssteuer in Spanien?

Die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen der Einkommenssteuer:

Bis auf einige Einkünfte, die von der Steuer freigestellt sind, besteht die Bemessungsgrundlage der spanischen Einkommenssteuer aus allen steuerbaren Einkünften und Vermögensgewinnen, die der Steuerpflichtige während des Kalenderjahres (mit wenigen Ausnahmen kann der Zeitraum ein anderer sein) erzielt hat. Gewisse Einkünfte, wie etwa Abfindungen bei Entlassung oder Gewinne von amtlich zugelassenen Glücksspielen, sind von der Einkommensteuer freigestellt. Bei der Definition der steuerbaren Einkünfte und Vermögensgewinne unterscheidet das Gesetz der IRPF folgende Kategorien:

1.     Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit

Als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gelten sämtliche Vergütungen, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält, wie etwa Löhne, Gehälter, Sonderzahlungen, Reisekostenzuschüsse, Pensionen und sogar Arbeitslosenunterstützung. All diese Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer in Spanien.

Generell wird das Einkommens um 30% reduziert, wenn es in einer Zeitspanne von mehr als zwei Jahren erzielt wurde (z.B. Sonderzahlungen) und wenn derartige Zahlungen nicht wiederholt erfolgt sind. Die Basis für die Anwendung dieses Satzes von 30% ist jedoch beschränkt: Sie darf das mittlere Einkommen aller Steuerbeiträge multipliziert mit den Jahren, die die Erwirtschaftung dauerte, nicht überschreiten. Für spezifische Fälle, wie Zahlungen aus Rentenversicherungen oder wegen Arbeitsunfähigkeit, gelten noch stärkere Reduktionen, die bis zu 70% erreichen können.

Von der Steuer absetzbar sind zum einen die Zahlungen für Sozialversicherung und sonstige Pflichtversicherungen sowie Gewerkschaftsbeiträge

2.    Einkünfte aus unbeweglichem Kapital

Auch die Gewinne aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien unterliegen der Einkommenssteuer. Diese sind inklusive Zinsen zu versteuern. Wenn die Einkünfte in einer Zeitspanne von mehr als zwei Jahren erwirtschaftet werden, gilt auch hier eine Reduktion von 30%.

Städtische Immobilien, die weder der Vermietung oder Verpachtung dienen, noch unternehmerisch genutzt werden und die nicht als gewöhnliche Wohnung des Eigentümers dienen, führen zu einem fiktiven jährlichen Einkommen von 2% oder 1,1% des Katasterwertes, je nachdem ob der Katasterwert nach dem 1. Januar 1994 aktualisiert wurde oder nicht.

3.     Einkünfte aus beweglichem Vermögen

Das Einkommensteuergesetz Spaniens (LIRPF) definiert verschiedene Kategorien an Einkünften, die unter das bewegliche Vermögen fallen und somit in die Einkommenssteuer fließen:

  • Einkünfte aufgrund von Beteiligungen am Eigenkapital.
  • Körperschaften aller Art; meist in Form von Dividenden.
  • Einkünfte aus Kapitalanlagen; üblicherweise Zinsen.
  • Einkünfte aus Kapitalisierungsoperationen (Lebens- und Zeitrenten) und Lebensversicherungen, insofern sie nicht als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gelten.
  • Sonstige Einkünfte aus beweglichem Vermögen; hierunter fallen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Urheber- und Patentrechten

Bei allen Kategorien gilt eine Reduktion des Einkommens um 30%, wenn es in einer Zeitspanne von mehr als zwei Jahren erwirtschaftet wird. Verwaltungs- und Depotkosten von Wertpapieren werden als abzugsfähige Ausgabe anerkannt.

4.     Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Einzelunternehmer können nach drei verschiedenen Verfahren veranlagt werden:

  • direkte Ermittlung der Bemessungsgrundlage (estimación directa): Hier gelten prinzipiell alle Bestimmungen der Körperschaftsteuer bezüglich der Ermittlung der Bemessungsgrundlage und der anwendbaren Steuervergünstigungen.
  • Vereinfachte Form der direkten Ermittlung der Bemessungsgrundlage (estimación directa simplificada): Wie oben, jedoch mit bestimmten Vereinfachungen bezüglich Abschreibungen und Rückstellungen; anwendbar bis 601.010 Euro Jahresumsatz und nur für bestimmte Tätigkeiten.
  • Objektive Steuerfestlegung (estimación objetiva): Es handelt sich um ein System, bei dem die Steuerschuld anhand von gewissen objektiven Parametern pauschal festgelegt wird, wie etwa die Anzahl der Tische in einem gastwirtschaftlichen Betrieb.

Die beiden letzten Varianten werden bei Erfüllung der entsprechenden Bedingungen automatisch angewandt, wenn Sie als Einzelunternehmer nicht ausdrücklich darauf verzichten.

5.     Veräusserungsgewinne

Hierzu zählen Einkünften wie Gewinne bei Veräußerung von Vermögenselementen.

Das seit dem 1. Januar 1999 gültige System sieht eine Aktualisierung der Anschaffungswerte vor, um den Effekt der Inflation auszugleichen. Dazu wird der nominale Anschaffungswert mit einem Faktor je nach Anschaffungsjahr multipliziert. Die Tabelle der Faktoren wird für jedes Steuerjahr mit dem Haushaltsgesetz veröffentlicht.

Die wesentliche Eigenart der Besteuerung von Vermögensgewinnen besteht jedoch darin, dass sie nicht etwa mit dem Rest der Einkünfte in die Bemessungsgrundlage integriert werden, sondern separat einem festen Steuersatz von 19% -28% unterliegen.

Für Vermögenselemente, die vor dem 1. Januar 1995 angeschafft wurden, ist noch eine vorübergehende Anwendung des früheren Systems des Gesetzes 18/1991 möglich ist, das eine prozentuale Reduktion des Veräußerungsgewinnes je nachdem, wie weit das Anschaffungsjahr zurücklag, vorsah.

Freibeträge

Es gibt eine Reihe von Freibeträgen, mit der die Steuerschuld gesenkt werden kann. Der allgemeine Freibetrag kann, je nach Alter und eventueller Behinderung, ansteigen. Darüber hinaus gibt es Familienfreibeträge für Ahnen und Kinder, die vom Steuersubjekt wirtschaftlich abhängig sind und mit ihm zusammenleben.

Ermittlung der Steuerschuld

Wenn Sie nun Ihre steuerbaren Einkünfte und Gewinne definiert haben, besteht der nächste Schritt darin, die Steuerschuld zu berechnen.

Der allgemeine Teil der Bemessungsgrundlage besteht aus sämtlichen Einkünften mit Ausnahme der Vermögensgewinne, die in einem Zeitraum von weniger als zwei Jahren entstanden sind. Hier können Beiträge zu Lebensversicherungen und Rentenfonds unter gewissen Bedingungen und in einem gewissen Rahmen abgezogen werden.

Der spezielle Teil der Bemessungsgrundlage besteht aus den Vermögensgewinnen, die in mehr als zwei Jahren entstanden sind. Hier sind keinerlei Abzüge erlaubt.

Die Anwendung des Steuertarifs

Der progressive Steuertarif der IRPF ist in einen staatlichen Tarif und einen separaten Tarif zur Finanzierung der Autonomen Regionen aufgeteilt, wobei der erste 85% der Gesamtlast ausmacht und der zweite 15%. Der progressive Tarif wird, wie bereits bei der Behandlung der Vermögensgewinne erwähnt wurde, nur auf den allgemeinen Teil der Bemessungsgrundlage angewandt.

Schließlich wird der spezielle Teil der Bemessungsgrundlage vom Zentralstaat mit einem festen Satz von 15,3% besteuert und durch die Autonomen Regionen mit 2,7%.

Deventer-Consulting-Einkommenssteuer Spanien

Die Ermittlung der Nettosteuerschuld

Aus der Anwendung der Steuersätze ergibt sich zunächst eine Bruttosteuerschuld. Zur Ermittlung der Nettosteuerschuld können jedoch die Investition zur Wohnungsanschaffung innerhalb gewisser Grenzen, Spenden an gemeinnützige Organisationen und Investitionen in Güter von kulturellem Interesse abgezogen werden. Ferner gelten für Einzelunternehmer dieselben Abzüge, die die Körperschaftsteuer vorsieht.

Da die Autonomen Regionen einen gewissen Spielraum zur Gestaltung von Steuerabzügen und Tarifen innerhalb ihres jeweiligen Gebietes haben, kann die Nettosteuerschuld regional leicht unterschiedlich ausfallen.

Die Ermittlung der endgültigen Steuerschuld

Der letzte Schritt – die Ermittlung der endgültigen Steuerschuld – besteht darin, der Nettosteuerschuld die Körperschaftsteuer bei Erhalt von Dividenden und die Anrechnung ausländischer Steuern anzurechnen und schließlich sämtliche Steuereinbehalte abzuziehen.

Haben Sie Fragen zur Einkommenssteuer in Spanien?

Haben Sie Fragen zur Einkommenssteuer in Spanien oder möchten Sie eine professionelle Steuerberatung von einem erfahrenen Steuerberater in Barcelona? Unser kompetentes Deventer Consulting Team erreichen zu den üblichen Büro-Öffnungszeiten unter +93 215 53 38 oder per E-Mail: info@deventerconsulting.com. Wir freuen stehen Ihnen gerne zur Seite in Sachen Steuerberatung, Unternehmensgründung und Wirtschaftsprüfung!

Leave a Reply